Offener Brief an: Valrando Wallis Sehr geehrte Frau BrunnerIhr Verein hat sich auf die Fahnen geschrieben, sowohl die Interessen der Wanderer als auch der Velofahrer und der Mountainbiker zu vertreten. Diese Aufgabenstellung scheint mir allerdings äusserst sportlich (Spagat).Sie behaupten, dass sich Ihr Verein an die nationalen gesetzlichen Bestimmungen halte. Bitte erklären Sie mir, wie das mit Art. 43 (SVG) zu vereinbaren ist. Auch das bisher einzige Rechtsgutachten stellt fest, dass Fahrradfahren auf Wanderwegen nicht erlaubt ist. Bitte legen Sie doch ein entsprechendes Gegen-Rechtsgutachten vor.Sie schreiben, dass aus Sicherheitsgründen die Wander- und die Bikewege nach Möglichkeit getrennt werden sollten. Damit bestätigen Sie, dass bei einer Koexistenz ein wirkliches Gefahrenpotential besteht. Das Versicherungs-problem ist dabei auch noch ungelöst.In der Gemeinde Ernen gibt es keinen reinen Wanderweg mehr von Ausserbinn nach Ernen. Alle bisherigen Wander-wege sind jetzt auch Velo- oder Bikewege. Nicht einmal die geringsten Vorgaben von bfu und Schweizer Wanderwegewerden eingehalten. In der Homepage “www.erner.ch” sind dazu die Details ersichtlich.Ich bitte Sie daher, bei der Gemeinde Ernen die berechtigten Interessen der Wanderer wahrzunehmen. Mit freundlichen Grüssen Bruno Hiltmann