- Fahrradfahren ist auf Wanderwegen verboten SGV Art. 43.- Gemäss FWG Art. 3 können schwach befahrene Strassen als Verbindungswege für Wanderwege dienen. Dort wo Wanderwege diesen Strassen untergeordnet sind, gelten sicher die Gesetze der entsprechenden Strassen, d.h.das Fahrradfahren kann erlaubt werden. § Bei separaten Wanderwegen kann auf Grund der gesetzlichen § Lage das Fahrradfahren gar nicht erlaubt werden !§ Die Sachlage wird auch gestützt durch das scheinbar einzige § Rechtsgutachten von Pro Natura Oberwallis.