Die Voraussetzungen für das Erlangen des Wandererausweises sind:- Kausalhaftung gegenüber Bikern (Haftpflichtobligatorium)- Wandererprüfung mit 1-jähriger Probezeit (L-Kennzeichen)
Die Ausschlussgründe für den Wandererausweis sind:- Kinder unter 16 Jahren (unberechenbar)- Frauen (per se unberechenbar)- Rentner (Ausnahme mit ärztlichem Zeugnis bis max. 66 Jahre)- Hör- und Sehschwache (zu geringe Fluchtdistanz)- Hundebegleitung (mit und ohne Leine)- Elefantenbegleitung (bei schmalen Wegen einfach zu gross)- Männer (noch unberechenbarer als Frauen)- etc.
Ab 2020 ist das Begehen von Wanderwegen nur noch mit einemgültigen Wandererausweis gestattet !Widerrechtlicher Aufenthalt wird mitZwangsumerziehung zum Biker bestraft.