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© bruno hiltmann 2018
28.12.2018
Kontext-Ausweis
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Die Voraussetzungen für das Erlangen des Wandererausweises sind: - Kausalhaftung gegenüber Bikern (Haftpflichtobligatorium) - Wandererprüfung mit 1-jähriger Probezeit (L-Kennzeichen)
Die Ausschlussgründe für den Wandererausweis sind: - Kinder unter 16 Jahren (unberechenbar) - Frauen (per se unberechenbar) - Rentner (Ausnahme mit ärztlichem Zeugnis bis max. 66 Jahre) - Hör- und Sehschwache (zu geringe Fluchtdistanz) - Hundebegleitung (mit und ohne Leine) - Elefantenbegleitung (bei schmalen Wegen einfach zu gross) - Männer (noch unberechenbarer als Frauen) - etc.
Ab 2020 ist das Begehen von Wanderwegen nur noch mit einem gültigen Wandererausweis gestattet ! Widerrechtlicher Aufenthalt wird mit Zwangsumerziehung zum Biker bestraft.
Ausweis:
CH Wandererausweis 1.     Wanderer 2.    Narr 3.     30.02.2000 5.