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© bruno hiltmann 2018
14.01.2019
Koexistenz-Brief 3
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NO! Keine Antwort ist die eindeutigste Antwort
Offener Brief an: Schweizer Wanderwege Sehr geehrte Damen und Herren Seit Jahrhunderten versucht die ganze Welt, die Quadratur des Kreises zu verstehen. Ausgerechnet “Schweizer Wanderwege” hat nun dieses Ziel erreicht. - Gratulation -. Gemäss Ihren Statuten (Ausrichtung) verschreiben Sie sich den Wanderern und dem Wanderwegnetz. In der “Ergänzung zur Ausrichtung” unterstützen Sie allerdings auch den Langsamverkehr (Mountainbiker) auf Wanderwegen. Mit der “Koexistenzregel” setzen Sie sich auch über Bundesrecht (SVG Art.43) hinweg. Auch das einzig vorhandene Rechtsgutachten (ProNatura Oberwallis) stellt fest, dass auf ausschliesslichen Wanderwegen das Fahrradfahren nicht erlaubt ist. Auf der Homepage von Valrando sind die Wanderer und die Biker sogar gleich wichtig. Die naive “Koexistenzregel” versucht, die Sicherheit der Wanderer zu gewährleisten. Allerdings wird sicherheitshalber in ihren Statuten (Schadenfälle, Versicherungen) für alle Schadenfälle jede Haftung abgelehnt. Warum beantworten Sie meinen Brief vom 04.01.2019 nicht (nur Sammelantwort von BFU)? Bitte erklären Sie auch den Wanderern die Quadratur des Kreises.                                                                             Mit freundlichen Grüsse                                                                           Wanderer Bruno Hiltmann